Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Saferoad Solutions UG (haftungsbeschränkt) Stand: Juni 2025


§1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Saferoad Solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich der Einrichtung temporärer Halteverbotszonen sowie aller damit verbundenen Dienstleistungen. (2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB. (4) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§2 Leistungen des Anbieters (1) Der Anbieter übernimmt auf Wunsch:

  • die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit,

  • die Beantragung der Halteverbotszone bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,

  • die ordnungsgemäße Aufstellung der Halteverbotsschilder,

  • die Fotodokumentation zur Beweissicherung. (2) Der Anbieter schuldet nicht die Genehmigung selbst, sondern lediglich die Antragstellung. Die Entscheidung hierüber liegt bei der zuständigen Behörde.

§3 Vertragsschluss / AGB-Akzeptanz (1) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots oder durch die Übermittlung eines ausgefüllten Online-Formulars. (2) Mit Übersendung des Formulars oder Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

§4 Angaben durch den Kunden (1) Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Beantragung erforderlichen Angaben (Ort, Datum, Länge der Zone, gewünschte Gültigkeit, Anlass) spätestens 14 Tage vor Beginn mitzuteilen. (2) Bei fehlenden Angaben werden folgende Standardwerte angenommen:

  • Länge: 15 Meter

  • Gültigkeit: 07:00–18:00 Uhr an den angegebenen Tagen

§5 Fristen (1) Der Antrag bei der Behörde sollte mindestens 12 Werktage vor Beginn gestellt werden. Kurzfristige Anfragen bearbeitet der Anbieter nach Möglichkeit, eine rechtzeitige Genehmigung kann jedoch nicht garantiert werden.

§6 Aufstellung der Beschilderung (1) Die Halteverbotsschilder werden frühstmöglich, spätestens 72 Stunden vor Inkrafttreten, im öffentlichen Raum aufgestellt. (2) Die Aufstellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insb. VwV-StVO).

§7 Kontrollpflicht des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die Beschilderung nach Aufstellung auf Vollständigkeit und Sichtbarkeit zu überprüfen und etwaige Mängel dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§8 Rücktritt / Stornierung (1) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 5 Kalendertage vor dem ersten Gültigkeitstag möglich. (2) Bei einem späteren Rücktritt werden 50 % des Auftragswertes berechnet.

§9 Preise / Zahlungsbedingungen (1) Alle Preise verstehen sich brutto (inkl. MwSt.). (2) Die Zahlung erfolgt per Rechnung, PayPal oder Vorkasse. Der Anbieter behält sich vor, bei Neukunden die Ausführung der Leistung von der Zahlungseingang abhängig zu machen. (3) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§10 Nachberechnung (1) Ergeben sich durch Auflagen der Behörden oder kurzfristige Änderungen zusätzliche Aufwände, ist der Anbieter berechtigt, diese nach Absprache mit dem Kunden nachträglich zu berechnen.

§11 Genehmigungen / Kosten / Ablehnung (1) Die Kosten für behördliche Genehmigungen trägt der Kunde. (2) Wird ein Antrag durch die Behörde abgelehnt, schuldet der Kunde dennoch den Aufwand für die Antragstellung (Bearbeitungsgebühr). (3) Wird die Maßnahme durch eine Behörde kurzfristig untersagt oder gestoppt, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, haftet der Anbieter nicht. Bereits entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.

§12 Blockierte Zone / Abschleppung (1) Ist die Zone am Gültigkeitstag durch Fahrzeuge blockiert, liegt die Entscheidung über ein Abschleppen im Ermessen der Ordnungsbehörde. (2) Der Anbieter unterstützt bei der Einleitung, ist jedoch nicht verpflichtet, für die Entfernung fremder Fahrzeuge zu sorgen. (3) Sollte eine Abschleppung nicht möglich sein oder die Kosten nicht einbringbar, trägt der Kunde den daraus entstehenden Schaden.

§13 Haftung (1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Eine Haftung für Störungen durch Dritte (z. B. Entfernen von Schildern, Vandalismus) ist ausgeschlossen. (3) Die verwendeten Schilder und Materialien bleiben Eigentum des Anbieters. (4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Auswahl haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (5) Subunternehmer sind verpflichtet, die Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Haftungsregelungen in gleichem Maße zu gewährleisten wie der Anbieter selbst. Der Anbieter kann vom Kunden verlangen, auf dessen Wunsch hin eingesetzte Subunternehmer auf geeignete Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht) nachzuweisen.

§14 Beweissicherung (1) Der Anbieter dokumentiert die ordnungsgemäße Aufstellung fotografisch. (2) Reklamationen sind bis zum ersten Gültigkeitstag möglich.

§15 Datenschutz (1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. (2) Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht. (3) Der Kunde kann die Löschung seiner Daten jederzeit verlangen.

§16 Bildnutzung für Referenzen (1) Der Anbieter darf anonymisierte Fotos (z. B. von Halteverbotszonen) für eigene Referenzen verwenden, sofern keine personenbezogenen Daten erkennbar sind. (2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

§17 Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streiks, behördliche Sperrungen) entbinden den Anbieter von der Leistungspflicht, solange das Ereignis andauert.

§18 Verkehrssicherungspflicht (1) Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere der StVO und VwV-StVO.
(2) Der Anbieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht nur im Rahmen der beauftragten Leistungen. Eine darüber hinausgehende Verantwortung, insbesondere für die dauerhafte Kontrolle und Sicherung der Beschilderung, wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die aufgestellten Verkehrseinrichtungen regelmäßig auf Sichtbarkeit, Standfestigkeit und Unversehrtheit zu kontrollieren und dem Anbieter unverzüglich Störungen oder Schäden mitzuteilen.
(4) Für Schäden, die aus nicht gemeldeten Mängeln an der Beschilderung entstehen, haftet der Anbieter nicht.

§19 Vertragsstrafe (1) Bei vorsätzlicher missbräuchlicher Nutzung der beantragten Halteverbotszone durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte (z. B. Nutzung außerhalb des angegebenen Zwecks oder Zeitraums) kann der Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500,00 EUR geltend machen. (2) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

§20 Widerrufsrecht für Verbraucher (1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. (2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. (3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird. (4) Hat der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Dienstleistung bereits begonnen, erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Leistung vollständig erbracht ist.

§21 Kundenhinweise – Checkliste Vor Auftragserteilung beachten:

  • Frühzeitig buchen (mindestens 12 Werktage vorher empfohlen)

  • Genaue Angaben zur Örtlichkeit und Dauer machen

  • Nach Aufstellung Beschilderung kontrollieren

  • Alle Änderungen sofort melden

  • Zone nicht selbst nutzen oder ändern (Vertragsstrafe möglich)

  • Nur nach schriftlicher Genehmigung der Behörde gültig

§22 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§23 Gerichtsstand Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.


Saferoad Solutions UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Florian Raab
Sitz: Krefeld, Registergericht: [Amtsgericht], HRB: [Nummer]
E-Mail: info@saferoad-solutions.de – Web: www.saferoad-solutions.de

Nach oben scrollen