Häufig gestellte Fragen zur Halteverbotzonen

Was ist eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist ein zeitlich begrenztes, behördlich angeordnetes Parkverbot (zum Beispiel für Umzüge, Baustellen oder Anlieferung).

Eine Halteverbotszone kann von Privatperson, Unternehmen oder Dienstleister, direkt über uns als Anbieter beantragt werden.

In der Regel mindestens 12-14 Kalendertage. Bei kürzerer Frist versuchen wir zu helfen, können die Genehmigung aber nicht garantieren.

Preise starten ab 65 € inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Stadt, Dauer, Aufwand und Genehmigung können sich die Preise ändern. Die genaue Kalkulation finden Sie auf unserer Buchungsseite.

Ja, ohne eine Genehmigung ist ein Halteverbot nicht rechtswirksam. Nach Bedarf übernehmen wir die komplette Beantragung bei der zuständigen Behörde.

Unser Team kümmert sich um die Lieferung, den fachgerechten Aufbau und den Abbau der Schilder – pünktlich und vorschriftsgemäß.

Bei Falschparkern darf die Polizei verständigt werden. Wenn die Beschilderung korrekt war, kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Verursacher, jedoch muss oft der Geschädigte in Vorkasse gehen.

Das Halteverbot gilt nur für den beantragten und genehmigten Zeitraum.

Einfach online über unser Buchungsformular. Alternativ auch per WhatsApp, E-Mail oder Telefon – schnell und unkompliziert.

Die Schilder müssen mindestens 72 Stunden vor Beginn der Gültigkeit aufgestellt sein. Zudem muss die Maßnahme genehmigt und korrekt dokumentiert sein.

Mindestens drei volle Tage (72 Stunden) vor Beginn des Halteverbots. 

Der Preis hängt von der Dauer, dem Ort und der bereits erteilten Genehmigung ab. Kontaktieren Sie uns einfach – wir rechnen fair und transparent.

Nur wenn der beantragte Zeitraum das Wochenende mit einschließt, geht es auch an Samstagen und Sonntagen.

Bitte direkt bei uns melden! Wir kümmern uns um Ersatz oder Reparatur und dokumentieren die neue Aufstellung erneut.

Nein, wir übernehmen alles. Von der Genehmigung über die Ausstellung bis zur Dokumentation. Sie bekommen den kompletten Service.

(Ausgenommen Sie haben die Beantragung der Genehmigung nicht bei uns gebucht.)

Häufig gestellte Fragen zur Verkehrssicherung

Was zählt alles zur Verkehrssicherung?

Zur Verkehrssicherung gehören u.a. Baustellenabsicherungen, mobile Ampelanlagen, Fahrbahnmarkierungen, Umleitungs- und Verkehrszeichen sowie Schulsysteme wie Leitbaken und Schutzelemente.

Wir sichern Tages- und Dauerbaustellen im Stadtgebiet, auf Landstraßen und Autobahnen – selbstverständlich nach den geltenden Vorschriften wie RSA-21 und ZTV-SA.

Ja, wir übernehmen die Erstellung von Verkehrszeichenplan, die Abstimmung mit dem Behörden sowie die fristgerechte Einreichung.

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation mit dem zuständigen Behörden und holen die Genehmigungen ein.

Ja, wir stellen moderne mobile Ampelanlagen zur Verkehrslenkung – inklusive Aufbau, Programmierung, Wartung und Rückbau – zur Verfügung.

Ja, wir übernehmen sowohl temporäre als auch dauerhafte Fahrbahnmarkierung, Umleitungsbeschilderung und Demarkierungen. 

Ja, unser Team ist im Notfall 24/7 einsatzbereit. Bei Beschädigung, Umstellung oder spontanen Änderungen im Verkehrsfluss sind wir jederzeit für Sie da.

In dringenden Fällen können wir je nach Genehmigungslage und Projektumfang oft innerhalb weniger Stunden reagieren.

Unser Einsatzgebiet umfasst Krefeld, Düsseldorf, den Niederrhein und das Ruhrgebiet – auf Anfrage auch darüber hinaus.

Die Kosten hängen stark vom Projektumfang ab. Nach einer kurzen Abstimmung erstellen wir Ihnen ein individuelles und faires Angebot.

Ja, Sie können auch einzelne Leistung wie z.B. Ampelanlagen, Beschilderung oder Pläne separat beauftragen.

Je nach Projekt empfehlen wir mindestens 10-14 Tage Vorlauf, da oft behördliche Genehmigung erforderlich sind.

Ja, unsere Kunden sind u.a. Tiefbauunternehmen, Veranstalter, Kommunen, Versorger und Generalunternehmer.

Die Drohnenaufnahmen liefern klare Beweisfotos aus der Luft. Das hilft bei Versicherungsfragen oder zur Absicherung bei Reklamationen.

Ja, wir halten uns an alle luftfahrtrechtlichen Vorgaben sowie die DSGVO. Der Einsatz erfolgt nur nach geltender Gesetzeslage. 

Nach oben scrollen